Unveränderte Schwellenwerte IVöB 2024/2025

Gemäss Mitteilung vom 28.11.2023 der INÖB bleiben die Schwellenwerte der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen für 2024/2025 unverändert. Die Schwellenwerte bei Bund und Kantone bleiben ebenfalls unverändert.

Hintergrund: Als Mitgliedstaat des Government Procurement Agreement (GPA) ist die Schweiz verpflichtet, die Schwellenwerte im Beschaffungsrecht an Währungsschwankungen anzupassen (geregelt in Appendix 1, Annex 3 des GPA). Für die Berechnung der Schwellenwerte gelten die Wechselkursentwicklungen der beiden vorausgehenden Jahre. In den vergangenen zehn Jahren hat es die Schweiz die Schwellenwerte nicht angepasst. Eine Senkung der Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich hätte auch eine Auswirkung auf die Schwellenwerte im Nicht-Staatsvertragsbereich.

Der SVKI hat sich zusammen mit dem Städteverband SSV und dem Gemeindeverband SGV via der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK aus folgenden Gründen gegen eine Anpassung der Schwellenwerte im Nicht-Staatsvertragsbereich eingesetzt:

Ein Grossteil der Beschaffungen von Gemeinden, Städten und kleinen Kantonen findet im Nicht-Staatsvertragsbereich statt (vgl. https://www.trias.swiss/grundlagen-und-einfuehrung)

Ein Gutachten vom 15.12.2022 von Lutz Müller Rechtsanwälte hält fest, dass mit einem markanten Mehraufwand zu rechnen ist, «wenn deutlich mehr Bauprojekte die staatsvertraglichen Schwellenwerte erreichen».

Die Schwellenwerte sind jeweils so hoch anzusetzen, dass der Nutzen des Wettbewerbs dessen (volkswirtschaftliche) Kosten im Normalfall übersteigt.

Offene bzw. selektive Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich wären weiterhin möglich, deren Anwendungsbereich aber je nach Umfang der Senkung deutlich kleiner bzw. inexistent.

Gerade in Krisenzeiten ist es für Städte und Gemeinden wichtig, einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung zu leisten und die Wirtschaft rasch und zielgerichtet unterstützen zu können.

Fazit: Aus Sicht der Kommunalverbände muss es darum gehen, dass Kantone, Städte und Gemeinden im Nicht-Staatsvertragsbereich ihren Handlungsspielraum möglichst behalten bzw. dieser nicht eingeschränkt wird. Die Schweiz verfügt über eine professionelle, sich stetig weiterentwickelnde Submissionskultur, welche sich in der Praxis bewährt hat und dank der Kontrollmechanismen hohes Vertrauen in Wirtschaft und Gesellschaft geniesst.

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